Dass die Überschrift dieser Quelle auf doppelte Weise nicht der historischen Realität entspricht, ist geradezu bemerkenswert; weder handelt es sich nur um "Väter", noch war es eine Verfassung, die entworfen wurde. Der Artikel stammt aus der „Die neue Zeitung“ vom 25. September 1948. Am 1. September 1948 begannen die hier abgebildeten Personen mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die am 8. Mai.1949 – dem Datum, das sich nun bald zum 75. Mal jährt – ihr Ende fand (Unterzeichnung 23.05.1949).
Auch wenn aufgrund der Bildqualität nur schwerlich zu lesen ist, was in den Kommentaren steht [1], lassen sich an dem Artikel doch zwei wichtige Aspekte beleuchten: Was fällt uns auf, wenn wir ihn ansehen? Möglicherweise, dass auf den ersten Blick nur Männer zu sehen sind? Auf den zweiten Blick findet man dann vielleicht auch die wenigen Frauen, die jedoch nur einen Bruchteil der Autoren des Grundgesetzes ausmachten. Hier lässt sich ein Bogen zur Diskussion um Art. 3 II des Grundgesetzes schlagen, welcher die Gleichberechtigung der Geschlechter festlegt. Zugleich kann man den betont provisorischen Charakter der Bundesrepublik und die Rolle der Teilung ansprechen: Warum ein Grundgesetz und keine Verfassung? Wir finden uns also im Inhaltsfeld 6 der Sek II wieder, besonders die Entstehung zweier deutscher Staaten, die politischen Akteure und deren Selbstverständnis betreffend. [2]
[1] Wer sich den Artikel in besserer Qualität anschauen möchte, findet ihn bis Ende August 2024 noch in der Dauerausstellung im Haus der Geschichte, Ebene 1.
[2]Der Verweis bezieht sich auf den Kernlehrplan Nordrhein-Westfalen (2019) und kann unter https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/ abgerufen werden.