Das Diktum „Teutschlands Strom, aber nicht Teutschlands Grenze“ von Ernst Moritz Arndt steht exemplarisch dafür, welches Potenzial der Rhein besitzt, national vereinnahmt und ideologisiert zu werden. Neben Rheinromantik und Rheinschifffahrtstourismus ist der Rhein aber auch Wasserstraße mit wirtschaftlicher Bedeutung. Über jahrhundertelange ortsgebundene Rheinzölle und Stapelrechte erlebt der Rhein im 19. Jahrhundert eine zu den nationalen Vereinnahmungen gegenläufige Internationalisierung. Verlinkt haben wir diesen Monat ein Digitalisat des Rheinschifffahrts-Oktroi von 1804 sowie der Wiener Konvention zur Rheinschifffahrt von 1815, welche rechtlich die Freiheit des Rheines als Wasserstraße festschreiben. In Art. 1 der Konvention heißt es: „Die Schifffahrt ist auf dem ganzen Rheine von dem Punkte an, von wo er schiffbar wird bis da, wo er sich ins Meer ergießt frei und sie kann in Bezug auf den Handel niemand untersagt werden, der sich den Polizeiverordnungen unterwirft, welche auf eine gleichförmige Weise und für alle Nationen so günstig wie möglich bestimmt werden sollen.“
Anhand der Quelle können Schülerinnen und Schüler Zusammenhänge herausarbeiten zwischen der politischen und kulturellen Bedeutung des Rheins, dem wirtschaftlichen Bedeutungsgewinn durch eine Internationalisierung und etwa dem Beginnen der Industrialisierung im Rheinland.
Die Quelle knüpft vor allem an folgendes Inhaltsfeld des KLP NRW an: Sek. II, Inhaltsfeld 4, Die moderne Industriegesellschaft zwischen Fortschritt und Krise